Monat: Februar 2022

Die Auswirkungen der DSGVO und des BDSG auf Vergabeverfahren

Die Verarbeitung der Anmeldedaten auf den e-Vergabeportalen beruht regelmäßig auf Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. f DSGVO. Für die Verarbeitung von Daten, die über diese legitimen Zwecke hinausgehen, wird demgegenüber häufig eine gesonderte Einwilligung als Rechtsgrundlage erforderlich sein (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).